Das Urbar als Spiegel der Kulturaue
Das Urbar als Spiegel der Kulturaue
Urbare verzeichnen Besitzungen, Leistungsansprüche und Verfügungsgewalten in einem definierten Grundbesitz. Je nach Sprachregion, Epoche, Inhaber*in und Inhalt werden sie auch als "Urbücher", "Salbücher", "Beraine", "Renovationen", "Zinsbücher", "Rentbücher", "Heischbücher", "Lagerbücher" oder "Grundbücher" bezeichnet. Seit dem Mittelalter waren es Kloster- und Ritterorden, Bischöfe, hohe Adelige und Städte, die so ihre Landgüter dokumentierten. Nur sie verfügten über großen, rentablen Grundbesitz. Frühe Exemplare in Form von Schriftrollen stammen aus dem Früh- und Hochmittelalter. Flussauen und ihre Nutzung bilden Urbare wie das Kinzigtäler Urbar von 1491-1500 durch direkte Informationen zur Umwelt und zur Landnutzung am Fluss topografisch ab.

