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Compliance in cross-border corporate groups

Francesco, Galietti (2015)
Compliance in cross-border corporate groups.
Technische Universität Darmstadt
Ph.D. Thesis, Primary publication

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Dissertation FRANCESCO GALIETTI [Sept 8 final 2015] .pdf
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Item Type: Ph.D. Thesis
Type of entry: Primary publication
Title: Compliance in cross-border corporate groups
Language: English
Referees: Uwe H., Prof. Schneider ; Dirk, Prof. Schierek
Date: 2015
Place of Publication: Darmstadt
Date of oral examination: 14 July 2015
Abstract:

The research draws on a wide body of literature (books, policy elements, peer-reviewed articles, grey literature, press reports, internet based materials) dealing with a variety of compliance-related topics such as the nature of the duties associated to compliance, its implications for corporate governance in the context of corporate groups active in different jurisdictions and the interplay with risk management regulations. This thesis provides multiple and converging evidence that the challenges of compliance within a cross-border group cannot be solved by relying exclusively on a “one-size-fits-all” process as a means for staying compliant with their foreign obligations throughout the world. While an accurate assessment of compliance organizations’ recognition in alien jurisdictions will only be possible once a robust bulk of case law and policy developments become available, this thesis acknowledges that the job of group compliance offer may indeed prove a Sisyphean task but there are several limitations imposed on his role which should be duly taken into account. More specifically, this thesis specifically aims to advance research in the area of corporate compliance by addressing the complexity associated with recognition of compliance organizations, corporate programs and processes adopted in foreign jurisdictions, and the uncertainties which surround the role and liability of board members and compliance officers.

Alternative Abstract:
Alternative AbstractLanguage

Diese Arbeit erforscht weitgehend die maßgeblichen Auswirkungen der Compliance, welche nicht als bloße Binsenweisheit sondern vielmehr als gesetzliche Auflage zu sehen ist. Diese Studie beantwortet sämtliche Fragen hinsichtlich der Compliance einer neuzeitlichen Unternehmensführung eines grenzüberschreitenden Konzerns. Die in diesem Kontext auftretende Hauptfrage bezüglich Compliance betrifft die Pflichtansammlung innerhalb einer Beteiligungsgesellschaft (Holding) in Anbetracht der Regelnvielfalt sowie erhöhter Pflichten hinsichtlich private-to-private Compliance und steigender auf Managementrisiko gerichtete Aufmerksamkeit. In der Tat treten Compliance-Pflichten in unbestimmter Form auf. Auch wird dem Empfänger einer diesbezüglichen Verpflichtung keinerlei Hinweis, wie eine Compliance-Struktur aufgebaut werden soll, gegeben. Diese Dissertation erforscht die wesentlichen Folgen der Compliance in Bezug auf Law Enforcers in den Fällen, in denen nachteilige Ereignisse aufgetreten sind. Stellt oder erwartet der Gesetzgeber einen angemessenen Managementrisiko hinsichtlich Strategie und Vorgehensweise, so kann davon ausgegangen werden, dass nichts Nachteiliges entstanden wäre, hätte man im Sinne des Gesetzes gehandelt. Folglich ist anzunehmen, dass die eine oder andere Führungsstelle in nicht ausreichender Form ausgelegt wurde, da ansonsten die gewählte Strategie hinsichtlich des Managementrisikos nicht unter dem zulässigen Mindeststandard gelegen hätte. Diese Arbeit besteht aus drei Teilen. Teil I verschafft einen Überblick über die wissenschaftliche Abhandlung – insbesondere in Deutschland – über Compliance und Corporate Governance (Unternehmensführung). Erforscht werden die Compliance-Pflichten einer stand-alone Company (d.h. eines konzernunabhängigen Unternehmens). Hauptziel dieser Recherche ist, zu untersuchen ob Compliance-Pflichten in der Tat als solche existieren und in welchem Ausmaß. In erster Linie wird die Compliance-Pflicht aus der Sicht einer weitgehend allgemeinrechtgemäßen Managementpflicht untersucht. Hier wird ein Blick auf bestimmte Rechtspflichten geworfen, die u. a. aus MiFID hervorgehen. Ferner werden der Inhalt der Compliance-Pflicht sowie die daraus für die Unternehmensführung entstehenden Folgen erkundet. Unter Berücksichtigung des gültigen Zivil- sowie Strafrechts und der jüngsten Rechtssprechung wird an dieser Stelle die in der Compliance-Pflicht eingebettete organisatorische Auflage (z. B. eine Compliance-Fachabteilung innerhalb eines Unternehmens einzurichten) erörtert und analisiert. Berücksichtigt werden hierbei auch die mit der Compliance-Pflicht verbundene organisatorischen Aspekte. Vorgänge zur Förderung eines internen Informationsaustausches möglicher Verstöße innerhalb eines Unternehmens werden ebenso beschrieben sowie das verräterische Gebaren im Hinblick auf denkbare Verletzungen des Datenschutzrechts. Schließlich wird auf die Zuordnung der mit der Compliance verbundenen Rollenstruktur auf Führungsebene (Vorstand, Aufsichtsrat und Compliance-Abteilung) hingewiesen, wobei die Figur und die Aufgaben der für die Compliance zuständigen Person näher beschrieben werden. Ferner wird hier auch eine vergleichende Analyse durchgeführt, wobei insbesondere die eigenartige Figur des italienischen Collegio Sindacale näher erörtert wird. Der mögliche Interessenkonflikt dieser eigentümlichen Kontrollstelle – wenn diese auf Verlangen einer schlanken Organisation Compliance-Managementaufgaben auszuführen hat - wird unter Berücksichtigung einer Umsetzung des Copliance-Herganges analysiert.

Teil II stellt den inneren Kern dieser Arbeit dar. Hier werden Compliance-Pflichten im Rahmen eines Konzerns (Corporate Group) berücksichtigt. Untersucht wird die Auseinandersetzung zwischen Compliance-Pflichten der Tochtergesellschaften und die der Muttergesellschaft. Aufmerksamkeit wird der Doktrin und Rechtsprechung im Falle einer one-enterprise gewidmet und zwar wenn ein „Konzerninteresse“ zu vermuten ist, das über die Interessen eines konzernunabhängigen Unternehmens hinausgeht. Außerdem wird der Hauptunterschied zwischen zentralisierte und dezentralisierte Compliance-Konzernpolitik unter dem Aspekt der Organisation untersucht. Im Ersten Fall sorgt eine einzelne bei der Muttergesellschaft angesiedelte Compliance-Stelle für den ganzen Konzern. Im zweiten Fall dagegen erteilt die Compliance-Stelle der Muttergesellschaft gelegentlich allgemeine Leitlinien und überlässt das Compliance-Management ausschließlich der jeweiligen Compliance–Stelle jedweder Tochtergesellschaft. Sei and dieser Stelle erwähnt, dass im zentralisierten Fall Compliance zuständige Mitarbeiter der Muttergesellschaft als „externe Fachberater“ handeln und ihr Fachwissen den eigenen Tochtergesellschaften zur Verfügung stellen können. Auch schreiben inzwischen viele Rechtsysteme dieser Figur Anwaltsgeheimnisse zu. Auf besondere Einschränkungen hinsichtlich der Compliance-Pflicht im Rahmen eines Konzerns wird hingewiesen. Die Figur eines Compliance Officer eines grenzüberschreitenden Konzerns steht als solche sicherlich für Sisyphusarbeit, dennoch werden ihr umfangreiche Begrenzungen aufgrund nicht nur ihrer Rechtsnatur, sondern auch aufgrund anderer Rechtsverbindlichkeiten und der Komplexität der jeweiligen Organisationen, auferlegt. Grob gesagt, solange ein Konzern rechtlich nicht als eigenständige Person erscheint, wird Regelnvielfalt das Compliance-Management bestimmen. Unter diesem Aspekt, in Anbetracht auch der Schwierigkeit unterschiedliche Rechtssprechungen zu bewerten und zu vergleichen, ist der Verfasser dieser Arbeit der Meinung, dass unternehmensweite Compliance-Abläufe nicht durch Anwendung eines Standardmusters bewältigt werden kann. Kurz gesagt: in Ermangelung einer unabhängigen Zertifizierung kann eine weltweite Compliance wohl kaum existieren. Teil III erörtert die Tatsache, dass Compliance nicht nur eine juristische Neuigkeit per se ist, sondern vielmehr eine Tendenz im Sinne einer globalen politischen Erneuerung ist, welche sozusagen eine Zwangsselbstregulierung unter den Corporate-Akteuren herbeiführen und gleichzeitig eine engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsbehörden frönen soll, einschließlich der Compliance-Pflicht, die nicht als bloße Grundsatzangabe sondern vielmehr als gegebene Vorschrift im Abwicklungsvorgang von private-to-private-Vertragsvereinbarungen zu sehen ist. Auf der Grundlage bereits bestehender Studien, werden auftretende Compliance-Fragen in ihrer grenzüberschreitenden Vielfalt analysiert und deren Einfluss auf das Verantwortungsprofil sowohl der Unternehmensführung als auch des Compliance Officers erörtert. Eine ungeheuer breit angelegte Fachliteratur erforscht Compliance im Rahmen eines unabhängigen Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe, allerdings nur aus der Sicht eines Einzelstaates. Nur wenige Beiträge befassen sich mit grenzüberschreitender Compliance. Bis heute wird kaum über Compliance aus der Perspektive einer grenzüberschreitenden Konzernaktivität ermittelt. Mit dieser Forschung soll diese Lücke endlich gefüllt werden, indem eine Reihe von Hürden, hinsichtlich Verantwortung und Kompetenz, offenbart werden, welche sowohl Führungskräfte einer Holding als auch Compliance Officers zu überwinden haben. Beispielsweise wird erwogen, wie einerseits Compliance einen bestimmen Informationsfluss innerhalb der Unternehmensgruppe voraussetzt, andererseits aber datenschutzrechtsbedingte Einschränkungen diesen Austausch hindern. Weitere Barrieren stellt die Tatsache, dass Compliance-Officers - im Falle einer Unternehmensgruppe mit zentralisierter Compliance-Organisation - ihrer Verschwiegenheitspflicht getreu als „externe Fachberater“ aufzutreten haben. Auch wird in dieser Arbeit hervorgehoben, wie schwer es ist, Compliance-Strukturen und –Prozesse unternehmens- sowie länderweit umzusetzen und zu planen. Im Gegensatz zum unabhängigen Unternehmen wird in der Regel ein Konzern nicht als eigenständige Figur betrachtet. Daher gelten für ihn die verschiedensten Gesetzgebungen, indem die einzelnen Führungskräfte die jeweilige Landesjurisdiktion der eigenen zum Konzern gehörenden Firma zu befolgen haben. Zugegebenermaßen ist eine durchaus große Anzahl an Richtlinien bzw. „Anweisungen“ zu verzeichnen, die der Compliance gewidmet sind, unüberwindbare Einschränkungen machen allerdings einen Vergleich von grenzüberschreitenden Compliance-Prozessen kaum möglich. Selbst jüngst veröffentlichte Compliance-Managementvorgaben wie ISO:19600 sind in Ermangelung einer Bescheinigung aus dritter Hand nicht ausreichend, um die komplexe Regelnvielfalt zu überwinden. Tatsache ist, dass ohne eine derartige Fremdbescheinigung, die zu einem Vergleich der unterschiedlichsten Compliance-Strukturen und –Prozesse im grenzüberschreitenden Panorama führen sollte, das Geschäftsprofil eines Compliance-Officer nur „relativiert“ werden kann. Das Ausbleiben dieser Bescheinigung beeinträchtigt jedweden Versuch, die Implementierung eines weltweiten sowie einheitlichen Richtmaß hinsichtlich der Figur des Compliance-Managers deutlich zu machen. Mit dieser Arbeit wird ein wesentlicher Beitrag zur bisherigen Forschung gegeben. Die fachliterarische Lücke betreffend die Compliance von Unternehmen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Konzerns wird geschlossen. Im Wesentlichen geschieht dies durch Aufzeichnung der unumgänglichen Hürden im Zusammenhang mit einer zentralisierten konzernweit ausgerichteten Compliance. Etliche in dieser Studie enthaltene Elemente sind für zukünftige Forschungen nützlich. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein relevanter Teil der Fachliteratur sowie der Rechtsprechung sich zunehmend der grenzüberschreitenden Compliance widmet und gleichzeitig eine steigende über die Grenzen hinaus gehende Zusammenarbeit zwischen nationalen Vollzugsbehörden statt findet, kann davon ausgegangen werden, dass in Kürze Form und Aufgabengebiet einer Compliance-Struktur als Teil eines Konzerns genauer definiert werden kann. Neue Erkenntnisse werden also der Forschung zukommen. Somit wird nicht nur eine nationale sondern auch eine vergleichende Analyse möglich sein.

German
URN: urn:nbn:de:tuda-tuprints-49887
Additional Information:

PhD dissertation defended in Darmstadt on the July 14 2015 session.

Classification DDC: 300 Social sciences > 330 Economics
300 Social sciences > 340 Law
Divisions: 01 Department of Law and Economics
Date Deposited: 12 Oct 2015 09:44
Last Modified: 12 Oct 2015 09:44
URI: https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/id/eprint/4988
PPN: 365389161
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