Geschäftsleiterpflichten in Insolvenznähe
Geschäftsleiterpflichten in Insolvenznähe
Die zentrale Regelungsaufgabe insolvenzbezogenen Gläubigerschutzrechts besteht in der Sicherstellung, dass mit der Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens, wie auch mit einer allenfalls erforderlich werdenden Liquidation, rechtzeitig, und das heißt vor Eintritt der Überschuldung begonnen wird. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, konfrontiert der Gesetzgeber die Geschäftsleiter krisenverfangener Gesellschaften mit einem breiten Spektrum einschlägiger Bestimmungen, die ein frühes Ergreifen der notwendigen Maßnahmen fördern sollen. Tatsächlich haben sie sich jedoch als wenig effektiv erwiesen, was nicht zuletzt auf ihre fehlende inhaltliche Koordination sowie mangelnde Akzeptanz in der Praxis zurückzuführen ist. Derzeit sind die einzelnen Regelungen aus dem Gesellschafts- bzw. Insolvenzrecht sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene Reformbestrebungen unterworfen, die auf eine Verdichtung und Effektuierung des insolvenznahen Gläubigerschutzes gerichtet sind.

