Herrschaft und Ressourcenregulierung. Frühneuzeitliche Umweltgesetzgebung am Beispiel der Württembergischen Fischordnung von 1602
Herrschaft und Ressourcenregulierung. Frühneuzeitliche Umweltgesetzgebung am Beispiel der Württembergischen Fischordnung von 1602
Mit dem Beginn der Frühen Neuzeit im 16. Jahrhundert ist in zahlreichen Territorien des Heiligen Römischen Reichs ein verstärktes Interesse der Obrigkeit an der Fischerei festzustellen. Die Regelung von Angelegenheiten des Fischfangs entwickelte sich zu einem Feld landesfürstlicher Betätigung, was den Erlass spezieller Fischordnungen bedingte. Umfang und Grad dieser Regulierung variierten je nach Territorium und waren von wirtschaftlichen Interessen sowie sozialen und kulturellen Faktoren beeinflusst. In einigen Ordnungen sind Bestimmungen zu finden, die als Beispiele vormoderner Umweltgesetzgebung betrachtet werden können und Ansätze eines "nachhaltigen" Umgangs mit natürlichen Ressourcen zeigen. Sie stehen in der Frühen Neuzeit im Spannungsfeld von Gewohnheitsrechten und herrschaftlichen Rechten, die als "Gute Policey" zunehmend den landesherrlichen Zugriff kennzeichnen. Beispielhaft wird dies hier anhand der Württembergischen Fischordnung von 1602 gezeigt werden.

