Richtlinie Software Asset Management an der TU Darmstadt - Vorgaben zum rechtskonformen Einsatz von Software an der TU Darmstadt
Richtlinie Software Asset Management an der TU Darmstadt - Vorgaben zum rechtskonformen Einsatz von Software an der TU Darmstadt
Jegliche Nutzung von Software unterliegt rechtlichen und vertraglichen Bedingungen. Das Präsidium der Technischen Universität Darmstadt trägt die Gesamtverantwortung der Rechts- und Vertragskonformität jeglichen Software-Einsatzes an der TU Darmstadt. Das Präsidium der TU Darmstadt definiert die vorliegende Richtlinie zum Software Asset Management (SAM), um der Pflicht zur Compliance und zum sorgfältigen Umgang mit Haushaltsmitteln nachkommen zu können. Um die Ziele Software-Compliance, Software-Wirtschaftlichkeit und Transparenz durch SAM zu erreichen, wird eine Stabsstelle Software Asset Management am Hochschulrechenzentrum (HRZ) eingerichtet und ein zentral vom HRZ verwaltetes Software Asset Management-Tool zur Bestandsverwaltung eingesetzt. Die Stabsstelle Software Asset Management am HRZ übernimmt im Auftrag des Präsidiums das Controlling und unterstützt die dezentralen SAM-Beauftragten durch Schulungen und sonstigen Support.

