30 Jahre Gleichstellungsarbeit an der TU Darmstadt
30 Jahre Gleichstellungsarbeit an der TU Darmstadt
Im Jahr 1994 wurde in Hessen ein wichtiger Meilenstein in der Geschlechterpolitik erreicht: Mit der Verabschiedung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wurde es für öffentliche und kommunale Einrichtungen verpflichtend, Frauenbeauftragte zu bestellen. Diese Position wurde geschaffen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken. Die Etablierung der Funktion der Frauenbeauftragten war eine Reaktion auf die zunehmende gesellschaftliche Forderung nach Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Schon in den 1980er-Jahren wuchs der Druck auf die Politik, Maßnahmen zur Förderung von Frauen zu ergreifen, die in vielen Bereichen des öffentlichen und beruflichen Lebens benachteiligt waren.
